Durchführung der Wettkämpfe · Frage 7 von 12
Bis wann muss der Mannschaftsführer dem Oberschiedsrichter namentlich gemeldet werden?
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Lösung
- B Spätestens 30 Minuten vor Spielbeginn
Erklärung
§ 52 WSO: Der Mannschaftsführer ist spätestens 30 Minuten vor Spielbeginn namentlich zu melden. Die Mannschaftsaufstellung der Einzel ist nach § 58 Ziffer 1 spätestens 15 Minuten vor Spielbeginn zu übergeben. Die beiden Fristen werden leicht verwechselt.