Formale Voraussetzungen · Frage 5 von 12
Bis wann muss der Turnierveranstalter sämtliche Ergebnisse in der Nationalen Tennisdatenbank speichern?
1 Antwort ist richtig. Einfach
Lösung anzeigen
Lösung
- B Spätestens am Tag nach Turnierende
Erklärung
Nach § 9 TO müssen alle Ergebnisse spätestens am Tag nach Turnierende in der Nationalen Tennisdatenbank stehen. Meldet der Veranstalter zu spät, kann die genehmigende Stelle nach § 9b ein Ordnungsgeld verhängen. Sie kann ihm auch die künftige Ausrichtung befristet oder auf Dauer entziehen.