Formale Voraussetzungen · Frage 5 von 12

Bis wann muss der Turnierveranstalter sämtliche Ergebnisse in der Nationalen Tennisdatenbank speichern?

1 Antwort ist richtig. Einfach

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Lösung

  • B Spätestens am Tag nach Turnierende

Erklärung

Nach § 9 TO müssen alle Ergebnisse spätestens am Tag nach Turnierende in der Nationalen Tennisdatenbank stehen. Meldet der Veranstalter zu spät, kann die genehmigende Stelle nach § 9b ein Ordnungsgeld verhängen. Sie kann ihm auch die künftige Ausrichtung befristet oder auf Dauer entziehen.

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