Aktienarten · Frage 10 von 12
Bis zu welcher Höhe dürfen stimmrechtslose Vorzugsaktien ausgegeben werden?
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Lösung
- D Bis zur Hälfte des Grundkapitals
Erklärung
Nach § 139 Abs. 2 AktG dürfen Vorzugsaktien ohne Stimmrecht höchstens die Hälfte des Grundkapitals ausmachen. So bleibt sichergestellt, dass mindestens die Hälfte des Kapitals mit Stimmrecht ausgestattet ist. Viele Unternehmen haben nur Stammaktien.